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Zur Zeit in vielen Medien : GEZ nur Barzahlung

****ab Paar
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Zur Zeit in vielen Medien : GEZ nur Barzahlung
Wir sind mittlerweile schon bei einigen Medien drüber gestolpert....
Ob das jetzt wichtig ist, muss jeder selbst entscheiden, zumindest aber ist es lustig-interessant *zwinker*

Aber schaut selbst:

Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt

Warum ich die Einzugsermächtigung für meine Rundfunkgebühren widerrufen habe und auf mein gesetzliches Recht bestehe, diese in bar zu entrichten, und warum ich seither von Zahlungsaufforderungen verschont wurde. Kleiner Tipp: Ich bin keine Bargeldfanatiker.

Im Februar stornierte ich die Einzugsermächtigung, die es ARD ZDF Deutschlandradio erlaubte, meine Rundfunkgebühr direkt von meinem Bankkonto zu holen. Daraufhin kam recht schnell eine freundliche Aufforderung, das Geld bitte zu überweisen – oder noch besser – eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Daraufhin schrieb ich am 22. März zurück, an

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr 316 643 023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mit Schreiben vom 6. März 2015 die Zahlung des zum 15. März fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.

Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.

Mit freundlichen Grüßen


Seither habe ich nichts mehr von den Damen und Herren vom Beitragsservice gehört. Ich vermute, man verzichtet lieber auf meine Rundfunkgebühr, als dass man nur meinetwegen anfängt eine Bargeldeinzahlungsmöglichkeit zu schaffen, wie das gesetzlich gefordert ist.

Deshalb rufe ich alle Sparfüchse auf, und alle, denen unser derzeitiges Geldsystem auf die Senkel geht, es mir nachzutun.

Ich persönlich habe nichts gegen die Damen und Herren vom Beitragsservice. Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache. Ich will auch nicht wirklich künftig alle meine Rechnungen bar bezahlen. Das wäre mir viel zu zeitraubend.

Warum tue ich das dann?

Ich möchte mit anständigem Geld per Überweisung oder Bankeinzug bezahlen können, nicht mit Bankschulden, von denen die Banken fälschlicher Weise behaupten, dass man sie jederzeit in richtiges Geld umtauschen kann. Das kann man aber nur, solange es ganz wenige tun. Fragen sie mal die vielen Holländer und Briten, die dachten , ihre „Geld“ sei bei isländischen Banken auf dem Konto und die dann feststellen mussten, dass sie keine Geld mehr hatten, sondern diese Banken lediglich Schulden bei ihnen, die sie nicht mehr zahlen konnten. Oder Sie fragen die Zyprer und demnächst vielleicht die Griechen, ob Guthaben auf der Bank wirklich so gut wie richtiges Geld sind.

Mein ideales Kampagnenziel ist, dass so viele Menschen auf Barzahlung ihrer Rundfunkgebühren und sonstiger Zahlungen an den Staat bestehen, dass sich der gesetzeswidrige Zustand nicht mehr aufrecht erhalten lässt, dass staatliche und halbstaatliche Stellen das gesetzliche Zahlungsmittel nicht akzeptieren.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten Entweder man nimmt überall wieder Bargeld an, oder – sinnvoller – das Bankengeld wird zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Das setzt voraus, dass sich die Parlamente damit befassen – etwas was schon sehr lange hätte stattfinden sollen. Und wenn das passiert, dann ist meine Hoffnung und Erwartung, dass die Parlamentarier merken, dass man das Bankengeld, so wie es ist, unmöglich zum echten gesetzlichen Zahlungsmittel machen kann. Denn wenn der Staat uns zwingt, Schulden von Banken unbeschränkt zur Zahlung anzunehmen, dann kommt er kaum umhin, für diese Schulden zu haften, egal wie viel es ist, und von welcher Bank sie sind. Das werden sie nicht wollen.

Die naheliegende Alternative wäre, es so zu machen, wie damals mit den Banknoten, dem Bargeld. Das Recht, Banknoten zu emittieren wurde den Banken entrissen und an staatliche Zentralbanken übergeben. Im Lauf der Zeit wurden die Banknoten als Zahlungsmittel dann aber immer mehr vom praktischen Buchgeld der Banken verdrängt, ohne dass man bisher die entsprechende Schlussfolgerung gezogen hätte.

Alles was nötig wäre, um Buchgeld der Banken zu echtem Geld zu machen, wäre die Buchungsvorschrift, dass Banken das Geld ihrer Kunden nicht auf der eigenen Bilanz verbuchen dürfen, als Verbindlichkeit, sondern dass es ein Sondervermögen im Eigentum der Kunden bleibt. Dann muss keiner mehr befürchten, der nur mit dem praktischen Buchgeld am Zahlungsverkehr teilnehmen will, dass er als Gläubiger der Bank, bei der er sein Konto hat, sein Geld verliert, wenn die Bank Pleite geht.

Auch das Finanzamt schreibt gesetzwidrig auf die Steuerbescheide, dass man nur mit Überweisung oder Bankeinzug zahlen könne, nicht aber mit Bargeld, das der Staat selbst zum einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt hat. Mir ist in Deutschland niemand bekannt, der Barzahlung versucht hat. Ewald Kornmann vom Initiativkomitee der Schweizer Vollgeld-Initiativee hat es in Solothurn darauf ankommen lassen und ist mit hartnäckigem Bestehen auf Bargeldzahlung schließlich erfolgreich gewesen.

Ich werde Sie auf dem Laufenden halten, was sich bei mir und den Damen und Herren von ARD ZDF Deutschlandradio tut, damit Sie als Nachahmer keine unangenehmen Überraschungen erleben. Ich bitte Nachahmer, mich zu informieren, wenn sie auf den Barzahlungswunsch eine Antwort bekommen, oder wenn nach zwei Monaten noch keine Antwort eingetroffen ist.

Ich nehme auch gerne Hinweise und Erfahrungsberichte entgegen, welche staatlichen Stellen man noch ärgern kann, mit dem Wunsch, bar zu bezahlen.


Anhang:

Die einschlägigen Gesetze:

Gesetz über die Deutsche Bundesbank § 14

(1) Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 128

(1) ... Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

Abgabenordnung (AO) § 224

(1) Zahlungen an Finanzbehörden sind an die zuständige Kasse zu entrichten. Außerhalb des Kassenraums können Zahlungsmittel nur einem Amtsträger übergeben werden, der zur Annahme von Zahlungsmitteln außerhalb des Kassenraums besonders ermächtigt worden ist und sich hierüber ausweisen kann.

(2) Eine wirksam geleistete Zahlung gilt als entrichtet:

1. bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln am Tag des Eingangs, bei Hingabe oder Übersendung von Schecks jedoch drei Tage nach dem Tag des Eingangs,

(4) Die zuständige Kasse kann für die Übergabe von Zahlungsmitteln gegen Quittung geschlossen werden. Absatz 2 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn bei der Schließung von Kassen nach Satz 1 am Ort der Kasse eine oder mehrere Zweiganstalten der Deutschen Bundesbank oder, falls solche am Ort der Kasse nicht bestehen, ein oder mehrere Kreditinstitute ermächtigt werden, für die Kasse Zahlungsmittel gegen Quittung anzunehmen.


Quelle : norberthaering.de
****ab Paar
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Es geht weiter. ...
Kurios, das Ganze.
Aber, wie geschrieben, dies nur mal als Info für euch


Neues vom Barzahlungsexperiment mit der Ex-GEZ

Ein aufgeweckter Leser hat mir den Hinweis zukommen lassen, ich sei ziemlich naiv und leitete meine Leser in die Irre, wenn ich davon ausginge, der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio, lasse sich von meinem Barzahlungsangebot beeidrucken und verzichte lieber auf die Rundfunkgebühr als darauf einzugehen. Ich liefe vielmehr auf die Zwangsvollstreckung zu. Dem baue ich dann doch lieber vor.

Wörtlich schrieb mir der aufgeweckte Leser:

"Geht kein Geld auf Ihrem Betragskonto ein, werden die offenen Zwangsbeiträge auf Ihrem Konto auflaufen. Ist ein höherer Betrag von ca. 170,-- Euro offen, erfolgt die konsequente Zwangsvollstreckung. So geht das Verfahren im modernen Staatssystem. Die Vorgehensweise können Sie den bekannten Foren entnehmen. Deshalb weise ich nochmals darauf hin, es ist viel zu kurz gedacht und nicht richtig, wie es von Ihnen veröffentlich wurde."

Nun habe ich von Anfang an einkalkuliert, dass ich letztlich mit meinem Barzahlungswunsch nur deshalb erfolgreich sein würde, weil der Gerichtsvollzieher Bargeld annimmt, sogar bevorzugt. Dieses Ergebnis wäre mir nicht unrecht, denn das gäbe mir dann die Möglichkeit zu klagen und - hoffentlich - §14 des Bundesbankgesetzes zur Durchsetzung zu verhelfen.

Aber wenn ich klage, will ich natürlich auch geiwnnnen. Und da man nicht ausschließen kann, dass ein bisschen was von dem stimmt, was Leute mit schlechter Meinungen von Institutionen wie dem Beitragsservice auf den einschlägigen Foren posten, gehe ich auf Nummer sicher und habe meinen Barzahlungswunsch nochmals nach Köln geschickt, diesmal per Einschreiben mit Rückschein und dem Hinweis, dass die Damen und Herren sich im Annahmeverzug befinden, wie das juristisch heißt, und daher kein Recht haben, die Forderung mit Zwangsmitteln einzutreiben. Dann kann ich nachher wenigstens beweisen, dass ich die Barzahlung angeboten habe. Ich kann dann auch eine Anzeige gegen handelnde Personen wegen Amtsmissbrauchs oder Ähnlichem, in Betracht ziehen. Denn auf meine Schreiben nicht zu reagieren und dann zu pfänden, wäre schon ein starkes Stück.

Verschiedenltich schrieben mir Leser, der Beitragsservice könne mir doch einfach eine Adresse in Köln nennen, wo ich das Geld vorbeibringen könne. Das kann er wohl nicht, denn ich meine Wohnung, in der ich nach Annahme des Beitragsservice Empfangsgeräte nutze, ist nicht in Köln, sondern in Frankfurt. Was der Beitragsservice wohl tatsächlich machen kann, ist, mir die Möglichkeit zu bieten, kostenfrei das Geld bar bei einer Bank in Frankfurt auf das Konto von ARD ZDF und so weiter einzuzahlen. Die Banken nehmen aber zum Teil heftige Gebühren für Bareinzahlungen auf fremde Konten, vor allem, wenn man selbst bei dieser Bank kein Konto hat. Diese Kosten müssten die Beitragseinzieher übernehmen, weil die Begleichung einer Schuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zum Nennwert ohne Abzüge zu ermöglichen ist.

Falls ich doch noch irgendwann eine Antwort vom Beitragsservice erhalten sollte, erfahren Sie es, ebenso, wenn der Gerichtsvollzieher kommen sollte. Wenn Sie nur gelegentlich auf meinem Blog vorbeischaue, empfehle ich unter Themen - Geld nachzuschauen

Als Schlussbemerkung zur Klärung meiner Haltung zur Rundfunkgebühr: Öffentlich-rechtlichen Rundfunk finde ich gut, auch wenn er besser sein könnte. Das muss finanziert werden. Da aber ohnehin jeder zahlen muss, ist es eine Steuer. Ich bin gegen Kopfsteuern, die jede alleinerziehende Mutter, die jeden Euro zweimal umdrehen muss, genauso hart triffen, wie mich. Ich bin mir bewusst, dass meine Belastung deutlich höher wäre, wenn statt der Rundfunkgebühr ARD, ZDF und Co aus Steuermitteln finanziert würden. So soll es auch sein.

Quelle : norberthaering.de
****ab Paar
12.073 Beiträge
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Die Massenmedien entdecken das Barzahlungsthema ...
Wie im ersten Beitrag geschrieben, haben wir das in verschiedenen Medien gefunden.
Offensichtlich gibt's da sogar noch einige mehr:

Die Bild-Zeitung hat mich heute auf Seite 1 für meine Barzahlungsaktion der Rundfunkgebühren zum "Gewinner" gekürt, die Süddeutsche berichtet auf Seite 42 und online, ebenso gestern ntv.de und ausführlicher Handelsblatt Online. Der Beitragsservice von ARD,ZDF, Deutschlandradio, kam angesichts vieler Presseanfragen nicht länger um die Antwort herum, warum er meint, Barzahlung ablehnen zu dürfen.

Nachdem der FDP-Rebell Frank Schäffler im Internet dazu aufrief bei meiner Barzahlungsaktion der Rundfunkgebühr mitzumachen und das vielgelesene IT-Newsportal golem.de berichtete, war die kritische Masse an Aufmerksamkeit erreicht. Als dann am Freitag noch Bild-Chef Kai Diekmann einen Link auf meinen Blog getwittert hat, brachen die Dämme, auch beim Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio, der sich einer Flut von Presseanfragen gegenübersah, die er nicht mehr wie bisher ignorieren konnte. Ich selbst habe noch keine Antwort erhalten, weder als Privatperson auf mein Barzahlungsbegehren, noch als Pressevertreter auf eine Presseanfrage. Aber Kollegen von anderen Medien erhielten am Freitag weitgehend gleichlautende Antworten, von denen ich eine hier wiedergeben möchte:

„Der Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio ist nicht verpflichtet, Bargeld als Zahlung zu akzeptieren. Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen. Dies ist ausdrücklich in § 9 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt. In § 10 Abs. 2 der Satzung heißt es: Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift 2. Einzelüberweisung, 3. Dauerüberweisung.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Bargeldzahlung bei über 40 Mio. Rundfunkteilnehmern einen Verwaltungsaufwand und damit Kosten verursachen würde, mit denen der Gesetzgeber die Beitragszahler bewusst nicht belasten wollte. Auf § 14 Bundesbankgesetz kommt es in diesem Zusammenhang hingegen nicht an, weil die Regelungen des Beitragsrechts die hierfür speziellen Vorschriften enthalten. Da der Rundfunkbeitrag bargeldlos zu bezahlen ist, sind die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor gesetzlich verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu leisten. Die Beitragspflicht besteht also fort.“


Für die ex-GEZ steht also ein Staatsvertrag und Satzungen der Rundfunkanstalten über dem Bundesbankgesetz. Und nicht nur das: sie stehen auch über dem europäischen Primärrecht. Die Regelung des Bundesbankgesetzes findet sich nämlich auch im EU-Vertrag. Artikel 128 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erklärt nämlich die von der EZB herausgegebenen Banknoten zum gesetzlichen Zahlungsmittel.

Ich bin gespannt, ob auch ich jetzt bald Antworten erhalte, nachdem der Beitragsservice sein Wegducken aufgegeben hat. Gegenüber der Süddeutschen erklärte die ex-GEZ die Tatsache, dass sie mir bisher nicht geantwortet haben damit, dass es "aufgrund des hohen Vorgangsaufkommens zur Verzögerung in der Bearbeitung des Sachverhaltes" gekommen sei. Das ist natürlich eine Schutzbehauptung, denn zu Anfang war ich mit meinem Begehren und meinen Anfragen der einzige Vorgang, in dieser Sache, den es zu bearbeiten gab.

Wie steht es im Privatsektor mit der Bargeldannahmepflicht?

Ein Leser fragt, ob er auch eine Mobilfunkrechnung bar bezahlen könnte. Lt. Website des von ihm näher recherchierten Anbieter geht das in den zugehörigen Shops, jedoch mit einer Bearbeitungsgebühr von 2,50€. „Wissen Sie, ob es rechtens ist, für einen Barvorgang eine Gebühr zu erheben, auch im privatwirtschaftlichen Bereich?“

Die Antwort ist, dass es wahrscheinlich rechtens ist, aber nur, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss hinreichend deutlich auf die Einschränkung der kostenfreien Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels hingewiesen wurde. Dann kann sich der Anbieter auf die Vertragsfreiheit berufen. Man kann ja zu einem anderen Anbieter gehen. Unbefriedigend ist das natürlich, denn wahrscheinlich ist es bei allen anderen Anbietern ähnlich.

Der große Unterschied zum hoheitlichen Sektor liegt darin, dass es dort keine Vertragsfreiheit und keinen Wettbewerb gibt. Ich kann mich nicht entscheiden, mein Auto woanders anzumelden, wenn die Zulassungsstelle dafür eine Einzugsermächtigung verlangt

Was kann man tun, um das Bargeld zu retten und die Überwachung zu behindern?

Das Einzige, was man im privatwirtschaftlichen Bereich tun kann ist, möglichst viel mit Bargeld zu bezahlen. Das konterkariert nicht nur die Bestrebungen zur Bargeldabschaffung, sondern schlägt neben den Banken auch dem Überwachungsstaat ein Schnippchen. Denn dieser bekommt dann weniger Daten über die Zahlungsgewohnheiten und Zahlungsvorgänge, aus denen er Algorithmen bauen kann, um interessante oder verdächtige Vorgänge automatisch herauszufiltern. Wenn es allgemein üblich ist, auch Rechnungen von 500 Euro im Laden bar zu bezahlen, dann sind Bargeldabhebungen von 1000 Euro und mehr nichts Besonderes. Wenn dagegen kaum jemand mehr als 50 Euro bar bezahlt, dann fangen schon Abhebungen von 500 Euro an, interessant zu werden.

P.S. Kleiner Nachtrag mit Dank an Max Müller, der schreibt: "Zudem ist das Bundesbankgesetz BUNDESRECHT, der Staatsvertrag zwischen den Bundesländern allenfalls LANDESRECHT. Daher gilt nach Art. 31 Grundgesetz: "Bundesrecht bricht Landesrecht."


Quelle : norberthaering.de


Wir denken, es ist ganz interessant, das mal weiter zu verfolgen, auch wenn wahrscheinlich die Wenigsten unter uns die Zeit und Kraft haben werden, es dem N. Häring gleich zu tun

*ggg*
********aura Paar
163 Beiträge
Klasse!
Danke WolSab für den amüsant-interessanten Beitrag.
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